Was ist Fakt in der Landwirtschaft ?

Familienbäuerliche Landwirtschaft, Genossenschaften und Agrarkonzerne

Gerhard Breitschuh, Bernd Unger, Peter Pollack, Diethard Rost und Wilhelm Ruppert 29.04.2015

Die Struktur der Landwirtschaft in Deutschland wird heute geprägt von knapp 275.000 familienbäuerlichen Betrieben unterschiedlicher Größe, flächenstarken Agrarunternehmen in Ostdeutschland sowie einigen Großbetrieben im Besitz von Einzelfamilien. Viele Menschen sehen allein in Familienbetrieben den Garant für den Erhalt der Vielfalt im ländlichen Raum und der Kulturlandschaft schlechthin.

Dabei wird in der öffentlichen und politischen Bewertung übersehen, dass auch Familienbetriebe unabhängig von Größe und Produktionsprofil auf die steigenden Kosten für Produktionsmittel, Kapital, Arbeit und Boden mit wachsender Arbeitsproduktivität, mit zunehmenden Erträgen und Leistungen sowie mit einem erweiterten Produktionsspektrum reagieren müssen.

Über Jahrzehnte hinweg konnten die zunehmenden Kosten durch erhöhte Erträge und Leistungen sowie steigende Arbeitsproduktivität und Agrarsubventionen (siehe Agrarfakten Subventionen) kompensiert werden. In den vergangenen zwei Jahrzehnten allerdings haben sich die Kurven der Ertragssteigerungen im Feldbau deutlich abgeflacht. Auch in der Tierhaltung muss künftig von sinkenden Zuwachsraten ausgegangen werden. Infolgedessen gewinnen die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Erschließung neuer Erwerbsquellen sowie der Strukturwandel als Faktoren der Einkommenssicherung an Bedeutung. Den Strukturwandel aber versuchen die nationale und die europäische Agrarpolitik durch betriebsgrößenabhängige Förderungen (Obergrenzen, Degressionen, zusätzliche Zahlungen an Kleinstbetriebe usw.) zu verlangsamen. Obwohl diese Politik der gezielten Förderung kleiner Familienbetriebe viel Zustimmung in der medialen Öffentlichkeit erfährt, wird damit der Strukturwandel gehemmt. Aber es muss die Frage erlaubt sein, mit welcher Struktur die Landwirtschaft die gesellschaftlichen Erwartungen nach preiswerten Nahrungsgütern, Umweltverträglichkeit und einer stabilen Kulturlandschaft am besten entsprechen kann? Soll und darf die Agrarpolitik Einfluss auf die Agrarstrukturentwicklung nehmen?

Darüber gibt es bereits eine gesellschaftliche Diskussion, die mehr agitatorisch als sachkundig geführt wird und nicht geeignet ist, notwendige Strukturfragen angemessen zu bewerten. Nachfolgende Meinungen verdeutlichen das:

  • Wer viel Land hat, kommt auf mehrere Hunderttausend Euro Zuschuss. "Ein Unding", sagt der Grünen-Politiker Martin Häusling: "Hunderttausend Euro pro Betrieb sind unserer Meinung nach genug. Wir müssen den kleineren Betrieben mehr Chancen geben und ihnen auch mehr Mittel zugestehen." ....
    http://www.tagesschau.de/wirtschaft/agrarpolitik104.html
  • „Für den Verbraucher verschlechtert sich so die Qualität der immer fantasievoller gepanschten Nahrung; hiesige Kleinbauern gehen am Preisdruck zugrunde, ebenso die Landwirtschaft in ärmeren Weltregionen“.
    Steven Geyer Berliner Zeitung 22.01.14
  • Die Vielfalt und Pflege der Kulturlandschaft ist dauerhaft nur gewährleistet, wenn möglichst viele Betriebe ein angemessenes Familieneinkommen erwirtschaften können. 2014 ist das Jahr der familienbetriebenen Landwirtschaft, als Potential für die Zusammenarbeit von FAO und Slow Food.
  • „Die familienbetriebene, bäuerliche Landwirtschaft ist das Herzstück der Ernährungssicherung“ Agrarstaatssekretär Dr. Müller im BMELV, zitiert von Alfons Deter
    www.topagrar.com vom 23.11.13

1 Welche Erwartungen verbindet die Gesellschaft mit der Erzeugung landwirtschaftliche Produkte?

Gesellschaftlich wird erwartet, dass

  • die erzeugten Nahrungsgüter gesundheitlich unbedenklich, preiswert und qualitativ hochwertig sind,
  • Produktion, Verarbeitung und Lagerung die notwendige Transparenz aufweisen,
  • Veränderungen der Kulturlandschaft gesellschaftlich akzeptiert werden,
  • die Umweltverträglichkeit gesichert und
  • die Lebensfähigkeit des ländlichen Raumes erhalten wird.

Die Erfüllung dieser Forderungen ist zwar weitgehend strukturunabhängig, stellt jedoch erhöhte Anforderungen an Wissen und Können der Landwirte.

Vermeintliche Zusammenhänge mit strukturellen Merkmalen werden durch bestimmte Gruppen in die Debatte eingebracht mit dem Ziel, das agrarpolitische Leitbild des bäuerlichen Familienbetriebs durch entsprechende Förderungen zu rechtfertigen.

2 Was verbirgt sich hinter dem Begriff des Strukturwandels in der Landwirtschaft und wie hat sich dieser in Deutschland in den letzten 40 Jahren vollzogen?

Die Agrarstruktur unterliegt in Deutschland ständigen Veränderungen. Auf die Agrarverfassung in Deutschland im letzten Jahrhundert wird von Pollack 2014 (siehe ergänzende Manuskripte) eingegangen.

Die Landwirtschaft vollzog insbesondere in den vergangenen vier Jahrzehnten den Übergang von einer handarbeitsintensiven zu einer kapitalintensiven, hochmechanisierten Wirtschaftsweise. Kennzeichen dieser Entwicklung ist ein starker Rückgang der Anzahl der Betriebe unter Zunahme der durchschnittlichen Betriebsgröße (Tab. 1) und erheblicher Verminderung der Beschäftigtenanzahl. Da zugleich die Produktion stieg, erhöhte sich die Arbeitsproduktivität
drastisch.

Jahr Betriebe > 5 ha Durchschnittliche Betriebsgröße
  Anzahl rel. ha rel.
1970 677.350 100 17,1 100
1980 539.590 79,6 21,3 125
1990 439.661 64,5 25,7 159
2000 354.333 52,3 47,6 278
2010 271.783 40,1 61,3 358
 

Tabelle 1: Anzahl und Größe landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland von 1970 bis 2010 (1970 bis 1990 BRD und DDR)

3 Was sind Ursachen und Folgen des Strukturwandels?

Die für die Auslastung einer Arbeitskraft erforderliche Menge an Kapital (Gebäude, Maschinen und Geräte), Bodenfläche und (oder) Tieren sowie der Abbau der Einkommensdisparität gilt als Ursache des Strukturwandels. Von daher ist der Strukturwandel „alternativlos“, auch wenn die dabei dominierende Rechtsform offen bleibt. Der Strukturwandel kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen:

  • Vergrößerung der Betriebsfläche bei Nutzung der vielfältigen Rechtsformen,
  • Ausweitung von Veredlungswirtschaft und Direktvermarktung
  • Überbetriebliche Kooperation zwischen bestehenden Betrieben und verstärkte Nutzung von Lohnarbeit,
  • Bildung von Kapitalgesellschaften als Dachorganisation zur effektiven Nutzung aller technischen Ausrüstungen und Nutzung von Skaleneffekten bei unveränderten Einzelbetrieben.

Diese Vielfalt des Strukturwandels sollte von den Bodeneigentümern u. Bewirtschaftern eigenverantwortlich und uneingeschränkt genutzt werden können!

Der Begriff des „Familienbetriebes“ deckt in diesem Zusammenhang die Bandbreite vom kleinen Nebenerwerbsbetrieb über die Vollbeschäftigung einer Bauernfamilie bis zur Ergänzung der Familienarbeit durch zusätzliche Lohnarbeit fließend ab und ist damit eine nicht definierte Kategorie.
Geeigneter erscheinen die Begriffe „Nebenerwerbsbetrieb“ und „Einzelunternehmen im Haupterwerb“.

4 Ist der Strukturwandel ein nationales Phänomen oder eine globale Entwicklung?

Bereits in der Antike, als Bauernfamilien begannen, Nahrungsmittel über den Eigenbedarf hinaus zu erzeugen, wurden die Überschüsse als Waren verkauft. Infolgedessen konnten sich insbesondere das Handwerk sowie andere nichtlandwirtschaftliche Betätigungen entwickeln, und der landwirtschaftliche Strukturwandel begann. Die Fortschritte in der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Kulturpflanzen und Nutztiere und bei der Vervollkommnung der Arbeitsgeräte ermöglichten den Verkauf stets wachsender Warenmengen. Der Anteil der Bauern wie auch der insgesamt in der Landwirtschaft Beschäftigten an der Bevölkerung sank seitdem und sinkt ständig überall auf der Welt. Gleichzeitig steigt die von einer Person erzeugte Menge landwirtschaftlicher Produkte, wenn auch in unterschiedlichen Quantitäten zwischen den Kontinenten und Regionen. Wo Produzenten ausscheiden, wachsen die verbleibenden Betriebe.
Der Strukturwandel erweist sich als ein objektiver, ökonomisch induzierter und sich ständig weiter vollziehender Prozess, der zunehmend eine globale Wirkung entfaltet. Die notwendige landwirtschaftliche Arbeit für die Sicherung der Ernährung eines Menschen wird ständig geringer. Diese Entwicklung setzt stets aufs Neue materielle und immaterielle Kräfte für andere Aufgaben und Leistungen frei. Den Strukturwandel politisch oder materiell bremsen oder gar aufhalten zu wollen, läuft auf die Entschleunigung der gesellschaftlichen Wohlstandsentwicklung hinaus.

5 Welche Rechtsformen bestehen gegenwärtig?

2010 wirtschafteten 273.000 der 299.100 landwirtschaftlichen Unternehmen als Einzelunternehmen (Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe)(Tab. 2). Deren Anzahl ist rückläufig, die der Personengesellschaften nimmt zu. In Ostdeutschland bewirtschaften heute 6.700 Personengesellschaften und juristische Personen 74 % der dortigen Fläche.

Rechtsform Anzahl % der Betriebe % der Fläche ha/Betrieb
Haupterwerb 135.400 45,3 49,9 61,6
Nebenerwerb 137.600 46,0 16,5 20.0
Personengesellschaften 21.000 7,0 15,9 126,6
Juristische Personen 5.100 1,7 17,7 283,8
insgesamt 299.100 100 100 55,8
 

Tabelle 2: Rechtsformen und Flächenausstattung landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland (2010)

6 Wodurch wird die Nebenerwerbslandwirtschaft gekennzeichnet und welche Bedeutung hat sie in Deutschland?

Als Nebenerwerbslandwirt gilt, wer weniger als 75% seiner Arbeitskraft einsetzt bzw. zwischen 0,75 bis 1,5 Arbeitskräfte beschäftigt und das Gesamteinkommen zu weniger als 50 % aus der Landwirtschaft stammt. Mit dem Nebenerwerb erhalten sich Landwirte oft eine selbstbestimmte Tätigkeit, ohne auf eine vollständige Entlohnung insbesondere der eigenen Arbeit angewiesen zu sein.

46 % der Landwirtschaftsbetriebe wurden 2010 in Deutschland im Nebenerwerb geführt. Sie bewirtschafteten 17 % der LF. Die Anzahl der Nebenerwerbsbetriebe resultiert vorwiegend aus ausscheidenden Haupterwerbsbetrieben. Seiteneinsteiger sind selten. Die Betriebsnachfolge ist vielfach nicht gesichert und hängt vom Angebot sicherer und gut bezahlter außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze für die Erben ab. Die gesamtwirtschaftliche Situation hat daher einen erheblichen Einfluss auf den Umfang der Nebenerwerbslandwirtschaft.

Mit der sinkenden Zahl der Haupterwerbsbetriebe verringert sich auch die Anzahl der in den Nebenerwerb wechselnden. Schon daraus ist auch eine rückläufige Bedeutung der Nebenerwerbslandwirtschaft zu erwarten. Einerseits leistet diese, besonders in von der Natur benachteiligten Gebieten, einen bedeutenden Beitrag zur Sicherung der Kulturlandschaft, andererseits verzögert sie die Flächenwanderung zu Wachstumsbetrieben.

7 Haben familienbäuerliche Haupterwerbsbetriebe eine Zukunft?

135.400 familienbäuerliche Haupterwerbsbetriebe bewirtschafteten 2010 die Hälfe der LF in Deutschland.

Typische Einzelunternehmen im Haupterwerb verfügen über eine Arbeitskapazität von 2 Vollarbeitskräften. Für ein angemessenes Einkommen solcher Betriebe sind beim heutigen Produktivitätsniveau mit erheblichen regionalen Unterschieden mindestens folgende Produktionskapazitäten erforderlich

    > 500 ha im reinen Ackerbaubetrieb

    > 100 ha im Gemischtbetrieb mit Tierhaltung

    > 30 ha in Spezialbetrieben mit Spezialkulturen

Die Mehrzahl der Haupterwerbsbetriebe unterschreitet diese Größen erheblich und strebt daher zwangsläufig nach Erweiterung. Das erhöht die Nachfrage auf dem Pacht- und Bodenmarkt und führt in der Regel bei jedem Stallneubau zur Vergrößerung des Tierbestandes.

Je größer der Abstand der Betriebe zu diesen Richtgrößen ist, desto deutlicher muss auf die vollständige Entlohnung des eigenen Bodens, des eigenen Kapitals und der eigenen Arbeit verzichtet werden, um im Wettbewerb bestehen zu können.

Die überwiegend gut ausgebildeten Landwirte entscheiden sich bewusst für die selbstbestimmte und eigenverantwortliche Tätigkeit im Familienverbund. Arbeit und Kapital sind in einer Hand und entsprechen so dem Postulat einer breiten Streuung des Eigentums. Oftmals erweitern die Haupterwerbsbetriebe ihre Erzeugnisstruktur sowohl in der Vielfalt (Diversifikation) als auch im Umfang (Fläche und Tierbestände). Sie beschäftigen anteilig Fremdarbeitskräfte und mildern damit die Probleme hoher Arbeitsbelastung und von Arbeitsspitzen.

Die Aufnahme von landwirtschaftlichen Dienstleistungen und außerlandwirtschaftlichen Tätigkeiten ist eine besondere Form der Strukturanpassung und insbesondere dem Mangel an Boden geschuldet. Die erfolgreiche flächenmäßige Betriebsvergrößerung ist in der Regel mit der Aufgabe anderer Betriebe verbunden; denn der landwirtschaftlich nutzbare Boden ist nicht vermehrbar, im Gegenteil, er wird ständig durch Entzug vermindert. Zur Zeit (2014) werden in Deutschland täglich etwa 75 ha der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen.

Der Anpassungsdruck an die technische Entwicklung führt zur verstärkten Auslagerung vor allem hoch technisierter Arbeiten (kapitalintensive Arbeitsmaschinen). Solche Tätigkeiten werden von Lohnunternehmen übernommen. Das führt zum Einsatz hochproduktiver Maschinen und besonders
in der Feldwirtschaft zur Verringerung von Verlusten, aber wiederum auch zur Notwendigkeit, die zu bewirtschaftenden Flächen auszuweiten.

Viele Familienbetriebe wachsen über die obigen Richtgrößen hinaus und erreichen Produktionsvolumina vergleichbar mit mittelständigen Industrieunternehmen bis hin zu Konzernstrukturen. Auf diese Weise werden aus bäuerlichen Familienbetrieben lohnverfasste Familienunternehmen. Besonders ausgeprägt findet diese Entwicklung in der spezialisierten Tierhaltung statt.

8 Welche Rolle spielen die nach der Wiedervereinigung in Ostdeutschland entstandenen flächenstarken Agrarunternehmen mit unterschiedlichen Rechtsformen?

Diese Betriebe sind zumeist vielzweigige Unternehmen, die bestehende Skaleneffekte in allen Betriebszweigen auszuschöpfen vermögen. Sie können Diversität, Konzentration und Spezialisierung gleichermaßen realisieren. Die Führung liegt auch hier zumeist in der Hand hochqualifizierter Landwirte bzw. Betriebswirte.

Eingetragene Genossenschaften sind meist Mehrfamilienunternehmen. Ein mehr oder weniger großer Anteil der Beschäftigten ist Anteilseigner. Durch das Genossenschaftsrecht sind die Genossenschaften zur vollständigen Entlohnung der Produktionsfaktoren Kapital, Arbeit und Boden verpflichtet, was aber durchaus ein Wettbewerbsnachteil sein kann.

Trotz ihrer Betriebsgröße streben auch diese Unternehmen nach Ausweitung der Betriebsfläche und des Produktionsvolumens, um bei steigender Arbeitsproduktivität die Zahl der Beschäftigten zu halten und die wachsenden Betriebsmittelkosten zu kompensieren.

Bezüglich der Betriebsführung und der betrieblichen Ziele unterscheiden sich Genossenschaften kaum von GmbH, AG usw. In letzteren sind meist ehemalige Landwirtsfamilien Anteilseigner. In dieser Form der Lohnarbeitsverfassung befindet sich in der Regel weniger Kapital in Arbeitnehmerhand, d. h. es besteht eine fortgeschrittene Trennung von Kapital und Arbeit. Generell darf bei den „juristischen Personen“ die Tendenz nicht unterschätzt werden, dass mit dem
Generationswechsel infolge des Anteilsverkaufs durch Erben eine Kapitalkonzentration in der Hand immer weniger – auch landwirtschaftsfremder - Anteilseigner erfolgen kann. Diese Entwicklung bewirkt schnell steigende Boden- und Pachtpreise.

9 Zunehmend entstehen Unternehmensverbünde. Bieten diese eine Alternative zu riesigen Agrarkonzernen?

Als Alternative zur unmittelbaren Betriebsvergrößerung bzw. Fusionen entstehen immer wieder unterschiedliche Formen der überbetrieblichen Kooperation. Beispiel dafür ist der gemeinsame Einkauf von Betriebsmitteln, um zusätzliche Mengenrabatte erzielen zu können.

Bedeutsamer sind Verarbeitungs- und Vermarktungsgenossenschaften, die z.T. auf eine lange Tradition zurückblicken (Molkereigenossenschaften, Erzeugergemeinschaften, Handelskontore usw.). Ursprünglich von regionalen Landwirten gegründete Genossenschaften entwickelten sich oftmals zu überregionalen Unternehmen, in denen der direkte Einfluss der Landwirte abnimmt. Dennoch sind Erzeuger-, Verarbeitungs- und Absatzgenossenschaften ein wesentlicher Bestandteil der vertikalen Kette vom Landwirt bis zum Handel.

Der permanente Erfolgsdruck verlangt für Kooperationsunternehmen ein möglichst hohes Maß an eigener Entscheidungskompetenz verbunden mit einem abnehmenden Einfluss der sie tragenden Kooperationspartner. Auf diese Weise erwachsen aus kooperativen Unternehmen neue, selbständige Betriebe mit arbeitsteiligen Aufgaben und vertragsgebundenen Verflechtungsfunktionen.

10 Sind Agrar-Industrie-Konzerne erstrebenswert? Sollen diese mit Steuergeldern gefördert werden?

Subventionen sollen grundsätzlich dem Aufbau nachhaltig wirtschaftender, d.h. gleichermaßen effizienter wie umweltverträglicher Unternehmen dienen (siehe AF Subventionen).

In Abschätzung des im nächsten Jahrzehnt zu erwartenden wissenschaftlich-technischen Fortschritts müssen vor allem Betriebe mit geringer Flächenausstattung Skaleneffekte durch überbetriebliche Kooperation erschließen, um sich eine angemessene Existenz zu sichern. Andererseits sind Betriebe
mit z.B. 3.000 bis 5.000 ha Betriebsfläche und den entsprechenden flächengebundenen Tierbeständen in der Lage, die größenbedingten Skaleneffekte auszuschöpfen, so dass aus dieser Sicht größere Unternehmensstrukturen nicht erforderlich sind.

Anders sind investive Förderungen und die Zahlungen aus der zweiten Säule der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) zu bewerten. Investive Förderungen gelten wie in der gewerblichen Wirtschaft generell der ständigen Erneuerung und Erweiterung der Produktionsbasis und damit der Erhöhung der Wertschöpfung.

Vergütungen für konkrete Umwelt- und Naturschutzleistungen (Agrarumweltmaßnahmen) sind Leistungen, die flächenabhängig erbracht werden und daher unabhängig von Rechtsform und –größe zu gewähren sind. Sondermaßnahmen für benachteiligte Gebietskulissen (z.B. alpine Landwirtschaft) zur Aufrechterhaltung der Landschaftsfunktion sind weiterhin notwendig.

11 Lassen sich Entwicklungstendenzen abschätzen?

  • Solange die Agrarpolitik über staatliche Zuwendungen in das Marktgefüge eingreift, verliert der Preis der Agrarprodukte als regelnde „Intelligenz des Marktes“ seine Lenkungsfunktion im Wettbewerb (C. C.v. Weizsäcker: Hayek und Keynes: eine Synthese). Einheitliche und flächengebundene Zahlungen wirken dagegen national nur wenig marktbeeinflussend.
  • Das Streben nach zunehmender Produktionskapazität ist der Marktwirtschaft systemimmanent und prägt auch weiterhin die Entwicklung im Agrarsektor.
  • Die Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe wird weiter abnehmen, die Flächenausstattung und die Tierbestandsgrößen werden kontinuierlich ansteigen.
  • Nebenerwerbslandwirtschaft wird als Übergangsform besonders in kleinräumig strukturierten Regionen solange Bestand haben, wie Menschen in landwirtschaftlicher Tätigkeit eine sinnvolle, selbstbestimmte Beschäftigung (auch Freizeitgestaltung) sehen, ohne von dieser Tätigkeit ihre Existenz absichern zu müssen.
  • Unternehmensverbünde, insbesondere zum gemeinsamen Einkauf von Betriebsmitteln und zur Vermarktung und Verarbeitung von Agrarprodukten, ermöglichen es bestehenden Unternehmen, wirtschaftliche Vorteile zu erlangen. Sie können eine Übergangsform zu Unternehmenszusammenführungen darstellen.
  • Die Ausschöpfung des derzeitigen Leistungspotenzials moderner Produktionsverfahren im Feldbau, in der Tierhaltung sowie im Garten- und Obstbau ist in den in Ostdeutschland bereits vorherrschenden großen landwirtschaftlichen Betrieben unabhängig von den Rechts- und Betriebsformen möglich.
  • Viele große Agrarunternehmen in Ostdeutschland beweisen darüber hinaus, dass diese sich mit dem ländlichen Raum ihrer Region identifizieren und damit dessen wirtschaftlichen Fortbestand sichern helfen.
  • Besonders in der Tierhaltung und zunehmend in der Bioenergieerzeugung entstehen darüberhinaus konzernähnliche Strukturen ohne eine die Landwirtschaft über Jahrhunderte prägende unmittelbare Flächenbindung. Auch wenn diese Großunternehmen nachhaltig und rechtskonform wirtschaften, sollten sie gemäß den Grundvorstellungen einer gemeinsamen europäischen Agrarpolitik und zum Verbleib der Wertschöpfung im ländlichen Raum nicht mit Steuergeldern unterstützt werden. Es sei denn, sie verfügen - vor allem im Interesse umweltpolitischer Mindestanforderungen - über eine vertragliche Flächenbindung zur Futterbereitstellung und zur Verwertung der organischen Dünger.

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