Gerhard Breitschuh, Bernd Unger, Peter Pollack, Diethard Rost und Wilhelm Ruppert
Gerhard Breitschuh, Bernd Unger, Peter Pollack, Diethard Rost und Wilhelm Ruppert 29.04.2015
Die Struktur der Landwirtschaft in Deutschland wird heute geprägt von knapp 275.000 familienbäuerlichen Betrieben unterschiedlicher Größe, flächenstarken Agrarunternehmen in Ostdeutschland sowie einigen Großbetrieben im Besitz von Einzelfamilien. Viele Menschen sehen allein in Familienbetrieben den Garant für den Erhalt der Vielfalt im ländlichen Raum und der Kulturlandschaft schlechthin.
Dabei wird in der öffentlichen und politischen Bewertung übersehen, dass auch Familienbetriebe unabhängig von Größe und Produktionsprofil auf die steigenden Kosten für Produktionsmittel, Kapital, Arbeit und Boden mit wachsender Arbeitsproduktivität, mit zunehmenden Erträgen und Leistungen sowie mit einem erweiterten Produktionsspektrum reagieren müssen.
Über Jahrzehnte hinweg konnten die zunehmenden Kosten durch erhöhte Erträge und Leistungen sowie steigende Arbeitsproduktivität und Agrarsubventionen (siehe Agrarfakten Subventionen) kompensiert werden. In den vergangenen zwei Jahrzehnten allerdings haben sich die Kurven der Ertragssteigerungen im Feldbau deutlich abgeflacht. Auch in der Tierhaltung muss künftig von sinkenden Zuwachsraten ausgegangen werden. Infolgedessen gewinnen die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Erschließung neuer Erwerbsquellen sowie der Strukturwandel als Faktoren der Einkommenssicherung an Bedeutung. Den Strukturwandel aber versuchen die nationale und die europäische Agrarpolitik durch betriebsgrößenabhängige Förderungen (Obergrenzen, Degressionen, zusätzliche Zahlungen an Kleinstbetriebe usw.) zu verlangsamen. Obwohl diese Politik der gezielten Förderung kleiner Familienbetriebe viel Zustimmung in der medialen Öffentlichkeit erfährt, wird damit der Strukturwandel gehemmt. Aber es muss die Frage erlaubt sein, mit welcher Struktur die Landwirtschaft die gesellschaftlichen Erwartungen nach preiswerten Nahrungsgütern, Umweltverträglichkeit und einer stabilen Kulturlandschaft am besten entsprechen kann? Soll und darf die Agrarpolitik Einfluss auf die Agrarstrukturentwicklung nehmen?
Darüber gibt es bereits eine gesellschaftliche Diskussion, die mehr agitatorisch als sachkundig geführt wird und nicht geeignet ist, notwendige Strukturfragen angemessen zu bewerten. Nachfolgende Meinungen verdeutlichen das:
Gesellschaftlich wird erwartet, dass
Die Erfüllung dieser Forderungen ist zwar weitgehend strukturunabhängig, stellt jedoch erhöhte Anforderungen an Wissen und Können der Landwirte.
Vermeintliche Zusammenhänge mit strukturellen Merkmalen werden durch bestimmte Gruppen in die Debatte eingebracht mit dem Ziel, das agrarpolitische Leitbild des bäuerlichen Familienbetriebs durch entsprechende Förderungen zu rechtfertigen.
Die Agrarstruktur unterliegt in Deutschland ständigen Veränderungen. Auf die Agrarverfassung in Deutschland im letzten Jahrhundert wird von Pollack 2014 (siehe ergänzende Manuskripte) eingegangen.
Die Landwirtschaft vollzog insbesondere in den vergangenen vier Jahrzehnten den Übergang von einer handarbeitsintensiven zu einer kapitalintensiven, hochmechanisierten Wirtschaftsweise. Kennzeichen dieser Entwicklung ist ein starker Rückgang der Anzahl der Betriebe unter Zunahme der durchschnittlichen Betriebsgröße (Tab. 1) und erheblicher Verminderung der Beschäftigtenanzahl. Da zugleich die Produktion stieg, erhöhte sich die Arbeitsproduktivität
drastisch.
Jahr | Betriebe > 5 ha | Durchschnittliche Betriebsgröße | ||
Anzahl | rel. | ha | rel. | |
1970 | 677.350 | 100 | 17,1 | 100 |
1980 | 539.590 | 79,6 | 21,3 | 125 |
1990 | 439.661 | 64,5 | 25,7 | 159 |
2000 | 354.333 | 52,3 | 47,6 | 278 |
2010 | 271.783 | 40,1 | 61,3 | 358 |
Tabelle 1: Anzahl und Größe landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland von 1970 bis 2010 (1970 bis 1990 BRD und DDR)
Die für die Auslastung einer Arbeitskraft erforderliche Menge an Kapital (Gebäude, Maschinen und Geräte), Bodenfläche und (oder) Tieren sowie der Abbau der Einkommensdisparität gilt als Ursache des Strukturwandels. Von daher ist der Strukturwandel „alternativlos“, auch wenn die dabei dominierende Rechtsform offen bleibt. Der Strukturwandel kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen:
Diese Vielfalt des Strukturwandels sollte von den Bodeneigentümern u. Bewirtschaftern eigenverantwortlich und uneingeschränkt genutzt werden können!
Der Begriff des „Familienbetriebes“ deckt in diesem Zusammenhang die Bandbreite vom kleinen Nebenerwerbsbetrieb über die Vollbeschäftigung einer Bauernfamilie bis zur Ergänzung der Familienarbeit durch zusätzliche Lohnarbeit fließend ab und ist damit eine nicht definierte Kategorie.
Geeigneter erscheinen die Begriffe „Nebenerwerbsbetrieb“ und „Einzelunternehmen im Haupterwerb“.
Bereits in der Antike, als Bauernfamilien begannen, Nahrungsmittel über den Eigenbedarf hinaus zu erzeugen, wurden die Überschüsse als Waren verkauft. Infolgedessen konnten sich insbesondere das Handwerk sowie andere nichtlandwirtschaftliche Betätigungen entwickeln, und der landwirtschaftliche Strukturwandel begann. Die Fortschritte in der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Kulturpflanzen und Nutztiere und bei der Vervollkommnung der Arbeitsgeräte ermöglichten den Verkauf stets wachsender Warenmengen. Der Anteil der Bauern wie auch der insgesamt in der Landwirtschaft Beschäftigten an der Bevölkerung sank seitdem und sinkt ständig überall auf der Welt. Gleichzeitig steigt die von einer Person erzeugte Menge landwirtschaftlicher Produkte, wenn auch in unterschiedlichen Quantitäten zwischen den Kontinenten und Regionen. Wo Produzenten ausscheiden, wachsen die verbleibenden Betriebe.
Der Strukturwandel erweist sich als ein objektiver, ökonomisch induzierter und sich ständig weiter vollziehender Prozess, der zunehmend eine globale Wirkung entfaltet. Die notwendige landwirtschaftliche Arbeit für die Sicherung der Ernährung eines Menschen wird ständig geringer. Diese Entwicklung setzt stets aufs Neue materielle und immaterielle Kräfte für andere Aufgaben und Leistungen frei. Den Strukturwandel politisch oder materiell bremsen oder gar aufhalten zu wollen, läuft auf die Entschleunigung der gesellschaftlichen Wohlstandsentwicklung hinaus.
2010 wirtschafteten 273.000 der 299.100 landwirtschaftlichen Unternehmen als Einzelunternehmen (Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe)(Tab. 2). Deren Anzahl ist rückläufig, die der Personengesellschaften nimmt zu. In Ostdeutschland bewirtschaften heute 6.700 Personengesellschaften und juristische Personen 74 % der dortigen Fläche.
Rechtsform | Anzahl | % der Betriebe | % der Fläche | ha/Betrieb |
Haupterwerb | 135.400 | 45,3 | 49,9 | 61,6 |
Nebenerwerb | 137.600 | 46,0 | 16,5 | 20.0 |
Personengesellschaften | 21.000 | 7,0 | 15,9 | 126,6 |
Juristische Personen | 5.100 | 1,7 | 17,7 | 283,8 |
insgesamt | 299.100 | 100 | 100 | 55,8 |
Tabelle 2: Rechtsformen und Flächenausstattung landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland (2010)
Als Nebenerwerbslandwirt gilt, wer weniger als 75% seiner Arbeitskraft einsetzt bzw. zwischen 0,75 bis 1,5 Arbeitskräfte beschäftigt und das Gesamteinkommen zu weniger als 50 % aus der Landwirtschaft stammt. Mit dem Nebenerwerb erhalten sich Landwirte oft eine selbstbestimmte Tätigkeit, ohne auf eine vollständige Entlohnung insbesondere der eigenen Arbeit angewiesen zu sein.
46 % der Landwirtschaftsbetriebe wurden 2010 in Deutschland im Nebenerwerb geführt. Sie bewirtschafteten 17 % der LF. Die Anzahl der Nebenerwerbsbetriebe resultiert vorwiegend aus ausscheidenden Haupterwerbsbetrieben. Seiteneinsteiger sind selten. Die Betriebsnachfolge ist vielfach nicht gesichert und hängt vom Angebot sicherer und gut bezahlter außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze für die Erben ab. Die gesamtwirtschaftliche Situation hat daher einen erheblichen Einfluss auf den Umfang der Nebenerwerbslandwirtschaft.
Mit der sinkenden Zahl der Haupterwerbsbetriebe verringert sich auch die Anzahl der in den Nebenerwerb wechselnden. Schon daraus ist auch eine rückläufige Bedeutung der Nebenerwerbslandwirtschaft zu erwarten. Einerseits leistet diese, besonders in von der Natur benachteiligten Gebieten, einen bedeutenden Beitrag zur Sicherung der Kulturlandschaft, andererseits verzögert sie die Flächenwanderung zu Wachstumsbetrieben.
135.400 familienbäuerliche Haupterwerbsbetriebe bewirtschafteten 2010 die Hälfe der LF in Deutschland.
Typische Einzelunternehmen im Haupterwerb verfügen über eine Arbeitskapazität von 2 Vollarbeitskräften. Für ein angemessenes Einkommen solcher Betriebe sind beim heutigen Produktivitätsniveau mit erheblichen regionalen Unterschieden mindestens folgende Produktionskapazitäten erforderlich
> 500 ha im reinen Ackerbaubetrieb
> 100 ha im Gemischtbetrieb mit Tierhaltung
> 30 ha in Spezialbetrieben mit Spezialkulturen
Die Mehrzahl der Haupterwerbsbetriebe unterschreitet diese Größen erheblich und strebt daher zwangsläufig nach Erweiterung. Das erhöht die Nachfrage auf dem Pacht- und Bodenmarkt und führt in der Regel bei jedem Stallneubau zur Vergrößerung des Tierbestandes.
Je größer der Abstand der Betriebe zu diesen Richtgrößen ist, desto deutlicher muss auf die vollständige Entlohnung des eigenen Bodens, des eigenen Kapitals und der eigenen Arbeit verzichtet werden, um im Wettbewerb bestehen zu können.
Die überwiegend gut ausgebildeten Landwirte entscheiden sich bewusst für die selbstbestimmte und eigenverantwortliche Tätigkeit im Familienverbund. Arbeit und Kapital sind in einer Hand und entsprechen so dem Postulat einer breiten Streuung des Eigentums. Oftmals erweitern die Haupterwerbsbetriebe ihre Erzeugnisstruktur sowohl in der Vielfalt (Diversifikation) als auch im Umfang (Fläche und Tierbestände). Sie beschäftigen anteilig Fremdarbeitskräfte und mildern damit die Probleme hoher Arbeitsbelastung und von Arbeitsspitzen.
Die Aufnahme von landwirtschaftlichen Dienstleistungen und außerlandwirtschaftlichen Tätigkeiten ist eine besondere Form der Strukturanpassung und insbesondere dem Mangel an Boden geschuldet. Die erfolgreiche flächenmäßige Betriebsvergrößerung ist in der Regel mit der Aufgabe anderer Betriebe verbunden; denn der landwirtschaftlich nutzbare Boden ist nicht vermehrbar, im Gegenteil, er wird ständig durch Entzug vermindert. Zur Zeit (2014) werden in Deutschland täglich etwa 75 ha der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen.
Der Anpassungsdruck an die technische Entwicklung führt zur verstärkten Auslagerung vor allem hoch technisierter Arbeiten (kapitalintensive Arbeitsmaschinen). Solche Tätigkeiten werden von Lohnunternehmen übernommen. Das führt zum Einsatz hochproduktiver Maschinen und besonders
in der Feldwirtschaft zur Verringerung von Verlusten, aber wiederum auch zur Notwendigkeit, die zu bewirtschaftenden Flächen auszuweiten.
Viele Familienbetriebe wachsen über die obigen Richtgrößen hinaus und erreichen Produktionsvolumina vergleichbar mit mittelständigen Industrieunternehmen bis hin zu Konzernstrukturen. Auf diese Weise werden aus bäuerlichen Familienbetrieben lohnverfasste Familienunternehmen. Besonders ausgeprägt findet diese Entwicklung in der spezialisierten Tierhaltung statt.
Diese Betriebe sind zumeist vielzweigige Unternehmen, die bestehende Skaleneffekte in allen Betriebszweigen auszuschöpfen vermögen. Sie können Diversität, Konzentration und Spezialisierung gleichermaßen realisieren. Die Führung liegt auch hier zumeist in der Hand hochqualifizierter Landwirte bzw. Betriebswirte.
Eingetragene Genossenschaften sind meist Mehrfamilienunternehmen. Ein mehr oder weniger großer Anteil der Beschäftigten ist Anteilseigner. Durch das Genossenschaftsrecht sind die Genossenschaften zur vollständigen Entlohnung der Produktionsfaktoren Kapital, Arbeit und Boden verpflichtet, was aber durchaus ein Wettbewerbsnachteil sein kann.
Trotz ihrer Betriebsgröße streben auch diese Unternehmen nach Ausweitung der Betriebsfläche und des Produktionsvolumens, um bei steigender Arbeitsproduktivität die Zahl der Beschäftigten zu halten und die wachsenden Betriebsmittelkosten zu kompensieren.
Bezüglich der Betriebsführung und der betrieblichen Ziele unterscheiden sich Genossenschaften kaum von GmbH, AG usw. In letzteren sind meist ehemalige Landwirtsfamilien Anteilseigner. In dieser Form der Lohnarbeitsverfassung befindet sich in der Regel weniger Kapital in Arbeitnehmerhand, d. h. es besteht eine fortgeschrittene Trennung von Kapital und Arbeit. Generell darf bei den „juristischen Personen“ die Tendenz nicht unterschätzt werden, dass mit dem
Generationswechsel infolge des Anteilsverkaufs durch Erben eine Kapitalkonzentration in der Hand immer weniger – auch landwirtschaftsfremder - Anteilseigner erfolgen kann. Diese Entwicklung bewirkt schnell steigende Boden- und Pachtpreise.
Als Alternative zur unmittelbaren Betriebsvergrößerung bzw. Fusionen entstehen immer wieder unterschiedliche Formen der überbetrieblichen Kooperation. Beispiel dafür ist der gemeinsame Einkauf von Betriebsmitteln, um zusätzliche Mengenrabatte erzielen zu können.
Bedeutsamer sind Verarbeitungs- und Vermarktungsgenossenschaften, die z.T. auf eine lange Tradition zurückblicken (Molkereigenossenschaften, Erzeugergemeinschaften, Handelskontore usw.). Ursprünglich von regionalen Landwirten gegründete Genossenschaften entwickelten sich oftmals zu überregionalen Unternehmen, in denen der direkte Einfluss der Landwirte abnimmt. Dennoch sind Erzeuger-, Verarbeitungs- und Absatzgenossenschaften ein wesentlicher Bestandteil der vertikalen Kette vom Landwirt bis zum Handel.
Der permanente Erfolgsdruck verlangt für Kooperationsunternehmen ein möglichst hohes Maß an eigener Entscheidungskompetenz verbunden mit einem abnehmenden Einfluss der sie tragenden Kooperationspartner. Auf diese Weise erwachsen aus kooperativen Unternehmen neue, selbständige Betriebe mit arbeitsteiligen Aufgaben und vertragsgebundenen Verflechtungsfunktionen.
Subventionen sollen grundsätzlich dem Aufbau nachhaltig wirtschaftender, d.h. gleichermaßen effizienter wie umweltverträglicher Unternehmen dienen (siehe AF Subventionen).
In Abschätzung des im nächsten Jahrzehnt zu erwartenden wissenschaftlich-technischen Fortschritts müssen vor allem Betriebe mit geringer Flächenausstattung Skaleneffekte durch überbetriebliche Kooperation erschließen, um sich eine angemessene Existenz zu sichern. Andererseits sind Betriebe
mit z.B. 3.000 bis 5.000 ha Betriebsfläche und den entsprechenden flächengebundenen Tierbeständen in der Lage, die größenbedingten Skaleneffekte auszuschöpfen, so dass aus dieser Sicht größere Unternehmensstrukturen nicht erforderlich sind.
Anders sind investive Förderungen und die Zahlungen aus der zweiten Säule der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) zu bewerten. Investive Förderungen gelten wie in der gewerblichen Wirtschaft generell der ständigen Erneuerung und Erweiterung der Produktionsbasis und damit der Erhöhung der Wertschöpfung.
Vergütungen für konkrete Umwelt- und Naturschutzleistungen (Agrarumweltmaßnahmen) sind Leistungen, die flächenabhängig erbracht werden und daher unabhängig von Rechtsform und –größe zu gewähren sind. Sondermaßnahmen für benachteiligte Gebietskulissen (z.B. alpine Landwirtschaft) zur Aufrechterhaltung der Landschaftsfunktion sind weiterhin notwendig.
Impressum: Prof. Dr. Gerhard Breitschuh
Talsteinstraße 903641 426927
Die Agrarfakten "Landwirtschaft und Energiewende" von Thorsten Breitschuh, Gerd Reinhold und Gerhard Breitschuh wurde am 9. Juli 2022 freigeschaltet. Bisher identifizierten sich weitere 16 Fachkolleginnen und -kollegen mit diesen Aussagen. Lesen sie die Agrarfakten hier: AF Energie 38...
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Das AgrarFakten-Extra "Der THG-Saldo ist entscheidend" von Gerhard Breitschuh, Gerd Reinhold und Thorsten Breitschuh wurde am 5. Januar 2022 freigeschalteet. Bisher identifizierten sich weitere 20 Fachkolleginnen und -kollegen mit diesen Aussagen. Lesen Sie das komplette AgrarFAkten-Extra hier:...