"Als Massentierhaltung wird darin die intensive Haltung von Nutztieren in Großbeständen bezeichnet.
Typische Merkmale der Massentierhaltung:
- Haltung nur einer Tierart bzw. sogar nur einer Nutzungskategorie
- Einsatz von Hochleistungstieren
- Fehlen landwirtschaftlicher Nutzflächen
- ausschließliche Kraftfutterfütterung bei Schweinen und Geflügel (mit oft hohem Importanteil)
- Abgabe der Gülle an andere Betriebe
- weitgehende Automatisierung der Arbeitsabläufe (z.B. Fütterung, Entmistung)
- hohe Tierzahlen je Arbeitskraft
- Kapital- und Energieintensive Haltung
- intensive, wenig tiergerechte Haltungssysteme/-bedingungen (hohe Besatzdichten, fehlende
Einstreu, kein Zugang ins Freie,/ganzjährige Stallhaltung, etc.)
- steuerrechtliche Gewerblichkeit (d.h. Einstufung nicht als Landwirtschaftsbetrieb)
Als Untergrenzen für Massentierhaltungen können die Schwellenwerte des novellierten Baugesetzbuches angesetzt werden, ab denen das Privileg der Landwirte für das Bauen im Außenbereich verloren geht (500 Kälber, 600 Rinder, 560 Sauen, 1.500 Mastschweine, 15.000 Legehennen bzw. Mastputen, 30.000 Masthühner). Die gleichen Werte gelten für eine Vorprüfung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung. Oberhalb der genannten Grenzwerte sind aufwändigere Antragsverfahren erforderlich. Darüber hinaus sind dies zugleich die Höchstwerte für eine Förderung nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm in verschiedenen Bundesländern, sowie in Niedersachsen die Schwellenwerte für die geforderte Sachverständigengutachten bzgl. Bioaerosolemissionen im Zuge von Genehmigungsverfahren."
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